Liebe Kundinnen und Kunden,

im Juli 2020 haben Bundestag und Bundesrat das Kohleausstiegsgesetz verabschiedet, das auf den Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung beruht. Danach soll der Kohleausstieg in Deutschland bis zum Jahr 2038 erfolgen. Entsprechend der Festlegungen des Ausstiegsfahrplanes wird unser Unternehmen die Produktion der Braunkohlenbriketts bis zum 31.12.2022 einstellen. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende.

Auf Grund der aktuellen Marktlage kann es im Handel aber bereits jetzt zu Engpässen kommen. Direktbelieferungen an Verbraucher bieten wir nicht an.

Wir bedanken uns für Ihre langjährige Treue und verbleiben mit einem herzlichen Glückauf!

Rheinbraun Brennstoff GmbH

DAS ORIGINAL
SEIT 1904






Impressum
 

1. Zurverfügungstellung allgemeiner Daten und Informationen

Rheinbraun Brennstoff (RBB) bemüht sich, dass die auf ihrer Website enthaltenen Informationen und Daten zutreffend sind. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für alle anderen Websites, auf die mittels eines Hyperlinks verwiesen wird. RBB ist für den Inhalt solcher Websites, die mittels einer solchen Verbindung erreicht werden, ebenfalls nicht verantwortlich. RBB behält sich vor, ohne Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen. Rechte und Pflichten zwischen RBB und dem Nutzer der Website oder Dritten sind ausgeschlossen.



2. Haftung

RBB haftet nicht für die Handlungen der Partnerunternehmen. RBB übernimmt keine Verantwortung oder Haftung dafür, dass die von den Partnerunternehmen angebotenen Dienste den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Soweit RBB selbst Dienste anbietet, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im übrigen haftet RBB – gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung – nur a) falls RBB, ihre Organe oder leitenden Angestellten einen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachen oder eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen, oder b) falls sonstige Erfüllungsgehilfen von RBB, die nicht zu den Organen oder leitenden Angestellten zählen, eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) grob fahrlässig oder vorsätzlich in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen. Verletzen Organe oder leitende Angestellte von RBB eine Kardinalpflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so haftet RBB begrenzt auf solche typischen Schäden, die für sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Schadensumfang. Die Haftung von RBB nach dem Produkthaftungsgesetz und anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Im Übrigen ist die Haftung von RBB ausgeschlossen.



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